Alle Klassen auf einen Blick (ab dem 19.01.2013) |
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Klasse B
Eingeschlossen: L -AM Theorieausbildung: 14 Unterrichte Fahrstunden: nach Bedarf Sonderfahrten: Prüfung: Theorie und Praxis Besonderheiten: (Es werdenAutomatikübungsstunden angeboten)
Klasse B96 Klasse B mit Schlüsselzahl 96 sondern eine Ausdehnung der Klasse B: Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG. Die zGder Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg. |
Klasse BE Kraftwagen der Kl B und
Voraussetzung: Klasse B Theorieausbildung: kein Unterricht (wird bereits bei Klasse B behandelt) Fahrstunden: nach Bedarf (keine Mindestanzahl vorgeschrieben) Sonderfahrten: Prüfung:Praxis und Rangierübungen Besonderheiten: |
Für alle Zweiradklassen werden Helme, Schutz- und Regenkleidung gestellt | ||||||
Klasse A mehr als 15 kW.
Eingeschlossene Klassen:
Klasse A2 Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Theorieausbildung: 16 Unterrichte Fahrstunden: nach Bedarf Sonderfahrten: Prüfung: Theorie und Praxis |
Klasse A1 Prüfung:Theorie und Praxis
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Klasse AM Fremdzündungsmotoren 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max.4 kW; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Eingeschlossen: keine Klasse Theorieausbildung: 14 Unterrichte Fahrstunden: nach Bedarf Sonderfahrten: keine Prüfung: Theorie und Praxis |
MOFA
Mofa:einspurig, auch ohne Tretkurbel, einsitzig, besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern dürfen angebracht sein, Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h Eingeschlossen: keine Klasse Theorieausbildung: 6 Unterrichte Fahrstunden: Sonderfahrten:keine Prüfung: nur Theorie
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Klasse L Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Theorieausbildung: 14 Unterrichte Fahrstunden: nicht vorgeschrieben Prüfung: nur Theorie |
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Führerschein mit 17 Jahren Klasse B und BE Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden: Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrer/in nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren. Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen. Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein. Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestes fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen. Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich gültig. Ausbildung wie Klasse B bzw. BE |
Informationen
Kontakt
- ✆ 0 77 21 / 50 42 45
- Mobil: 0172 / 2802003
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Fahrschule Blessing
Fahrschulen
- Villingen | Berliner Platz 2
- Villingen | Stettinger Str. 11
- Bad Dürrheim | Schulstr. 2
- Brigachtal | Bad Dürrheimerstr. 12