Alle Klassen auf einen Blick  (ab dem 19.01.2013)

Klasse B
   Kraftwagen bis 3,5 t zGMitführen von Anhängern

  • Alle Anhänger bis 750 kg zG,bei

 

  • Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zGder Kombination auf  3.500 kg begrenzt.

 

Eingeschlossen: L -AM

Theorieausbildung: 14 Unterrichte

Fahrstunden: nach Bedarf
(keine Mindestanzahl vorgeschrieben)

Sonderfahrten:
5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten

Prüfung: Theorie und Praxis

Besonderheiten: (Es werdenAutomatikübungsstunden angeboten)

 

  Klasse B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96
ist keine eigene Klasse,

sondern eine Ausdehnung der

Klasse B:

Kraftwagen der Klasse B

  mit Anhänger über 750 kg zG.

Die zGder Kombination ist

begrenzt auf  max. 4.250 kg.

Klasse BE

  Kraftwagen der Kl B und

  • Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.

Voraussetzung: Klasse B

Theorieausbildung: kein Unterricht (wird bereits bei Klasse B behandelt)

Fahrstunden: nach Bedarf (keine Mindestanzahl vorgeschrieben)

Sonderfahrten:
3 Überlandfahrten, 1 Autobahn-,1 Nachtfahrt

Prüfung:Praxis und Rangierübungen

Besonderheiten:
keine Theorieprüfung

 

Für alle Zweiradklassen werden Helme, Schutz- und Regenkleidung gestellt

Klasse A
 a)Krafträder (auch mit Beiwagen)mit einem Hubraum von mehr  als  50 cm³und einer bbH von mehr als  45 km/h.
 b)Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer  Leistung von

  mehr als 15 kW.

 

zu a) 24
bzw.
20
bei mind. 2 Jahren
Vorbesitz der
Klasse A2
zu b) 21

Eingeschlossene Klassen:
Klasse A1, A2, AM

 

  Klasse A2

  Krafträder (auch mit Beiwagen)

mit  einer Motorleistung von

  nicht  mehr als 35 kW;

Verhältnis Leistung/Leermasse

  max. 0,2 kW/kg.


Eingeschlossen: Klasse A1 – AM

Theorieausbildung: 16 Unterrichte
(12x Grund- und 4x Zusatzstoff)

Fahrstunden: nach Bedarf
(keine Mindestanzahl vorgeschrieben)

Sonderfahrten:
5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten

Prüfung: Theorie und Praxis

Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kWEingeschlossen: Klasse AMTheorieausbildung: 16 Unterrichte
(12x Grund- und 4x Zusatzstoff)Fahrstunden: nach Bedarf
(keine Mindestanzahl vorgeschrieben)Sonderfahrten:
5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten

Prüfung:Theorie und Praxis

 

 

Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
c)Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren  50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
d)  vierrädrige Leichtkraftfahrzeugemit einer bbH von  nicht mehr als 45 km/h;Hubraum bei höchstens

Fremdzündungsmotoren  50 cm³;

bei anderen Verbrennungsmotoren

Nutzleistung max. 4 kW;

bei Elektromotor Nenndauerleistung

  max.4 kW;

Leermasse max. 350 kg

(bei Elektrofahrzeugen ohne

die Masse der Batterien).

 

Eingeschlossen: keine Klasse

Theorieausbildung: 14 Unterrichte
(12x Grund- und 2x Zusatzstoff)

Fahrstunden: nach Bedarf
(keine Mindestanzahl vorgeschrieben)

Sonderfahrten: keine

Prüfung: Theorie und Praxis

MOFA

 

Mofa:einspurig, auch ohne Tretkurbel, einsitzig, besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern dürfen angebracht sein, Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h
Motorisierte Krankenfahrstühle
einsitzig, Leermasse höchstens 300 kg, bis 25 km/h Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit

Eingeschlossen: keine Klasse

Theorieausbildung: 6 Unterrichte

Fahrstunden:
bei Einzelunterricht: mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten
bei Gruppenunterricht: mindestens zwei Doppelstunden zu 90 Minuten

Sonderfahrten:keine

Prüfung: nur Theorie

 

 

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH  von max. 25 km/h,
auch mit Anhänger.

 

Theorieausbildung: 14 Unterrichte
(12x Grund- und 2x Zusatzstoff)

Fahrstunden: nicht vorgeschrieben

Prüfung: nur Theorie

Führerschein mit 17 Jahren Klasse B und BE

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrer/in nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.

Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.

Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.

Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestes fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.

Die Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen.

Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich gültig.

Ausbildung wie Klasse B bzw. BE

Kontakt

Fahrschule Blessing

Fahrschulen

  • Villingen | Berliner Platz 2
  • Villingen | Stettinger Str. 11
  • Bad Dürrheim | Schulstr. 2
  • Brigachtal | Bad Dürrheimerstr. 12