Fahrschule Villingen - Sigi Blessing

Fahrschule-Blessing | Führerscheinklassen

Wir bieten unseren Fahrschülern eine gewissenhafte und qualitativ hochwertige Führerscheinausbildung für alle Fahrerlaubnisklassen zu fairen Konditionen.

Für alle Zweiradklassen werden Helme, Schutz- und Regenkleidung gestellt

Klasse AM

Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit einer

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

Dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit einer

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm3 (bei Selbstzündungsmotoren) und
    einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und
    einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz

Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
    Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW (Klasse L6e-A) bzw. 6 kW (Klasse L6e-B) und
    einer Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg, höchstens zwei Sitzplätzen einschl. Fahrersitz

Klasse A1 (ab 16 Jahre)

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³,
    Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
    Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
  • auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
    Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
    bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
    Leistung von bis zu 15 kW

Klasse A2 (ab 18 Jahre)

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
  • auch mit Beiwagen.

Klasse A (ab 20 Jahren)

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
    bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
  • auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
    bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
    Leistung von mehr als 15 kW.

Klasse B (PKW) B, BE, B Automatik

(ab 17 Jahren begleitetes Fahren, ab 18 alleine)

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
    gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
    mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

Klasse: LKW C, CE, C1, C1E

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
    gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Klasse: C1E

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
    zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

Klasse: C

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Klasse: CE

Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Klasse: L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,
auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH  von max. 25 km/h,
auch mit Anhänger.

Führerschein mit 17 Jahren Klasse B und BE

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrer/in nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.

Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen.

Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.

Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestes fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.

Die Begleiter dürfen nur maximal einen Punkt im Verkehrszentralregister vorweisen.

Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich gültig.

Ausbildung wie Klasse B bzw. BE

Fahrschulen

  • Villingen | Berliner Platz 2
  • Villingen | Stettinger Str. 11
  • Bad Dürrheim | Schulstr. 2
  • Brigachtal | Dürrheimerstr. 12

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